Die Preise für die Behandlungskosten spreche ich selbstverständlich immer gerne mit Ihnen ab – sofern gewünscht. In der Regel erfolgt die Bezahlung nach jeder Behandlungssitzung/-reihe entweder per Rechnung oder in bar, die innerhalb von 7 Tagen bis längstens 4 Wochen – unabhängig von der Erstattung der Krankenkassen bzw. Versicherungen – beglichen werden muss. In Ausnahmefällen können auch gesonderte Zahlungsvereinbarungen getroffen werden.
Bitte beachten Sie, dass bei der Aufnahme eines neuen Patienten ein sogenanntes Anamnese-Gespräch geführt werden muss, welches sich je nach Grund und Umfang des Besuchs bis zu 1 Stunde belaufen kann und bereits berechnet wird!
Die Haupt-Grundlage für die Behandlungskosten ist „grob“ die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Diese ist im Internet frei für Jedermann einsehbar. Ab 10/2023 werden die Praxispreise leicht über den dort verankerten erstattungsfähigen Beträgen liegen!!
Leider umfasst die Gebührenordnung auch nicht alle Behandlungs-Methoden, die ich anbiete. Somit werden diese Therapien separat berechnet und sind unter Umständen nicht erstattungsfähig.
Patienten mit privaten Krankenversicherungen sowie Patienten mit Zusatzversicherungen:
Üblicherweise erstatten die privaten Kranken- bzw. Zusatz- Versicherungen die Kosten nach ihren jeweiligen Leistungstabellen. Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer Versicherung, ob sie alle Heilpraktiker-Kosten erstatten bzw. welche Leistungen in ihrem Katalog stehen und zu welchen Sätzen diese bezahlt werden!
Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung:
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob und welche Heilpraktiker-Leistungen und Heilmittelkosten sie erstatten! Es werden jährlich immer mehr Krankenkassen, die (zumindest anteilig) Heilpraktiker- und anderweitige damit in Zusammenhang stehende Kosten übernehmen! Sie erhalten selbstverständlich gerne aber auch Quittungen bzw. Rechnungen ohne Abrechnungsziffern oder Diagnose bzw. Behandlungsinterna. Beraten Sie sich gegebenenfalls mit Ihrem Steuerberater, inwieweit Sie die Behandlungskosten steuerlich geltend machen können!
!! ACHTUNG !!
Ein vereinbarter Termin ist bereits ein abgeschlossener Vertrag und rechtsgültig!
Wir reservieren mit einer Terminvereinbarung exklusive Zeit für Sie!!
Wir möchten Sie daher bitten, dass Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, bis spätestens am Tag zuvor abzusagen!!
Für später abgesagte Termine berechnen wir 50 % der geplanten Behandlungen bzw. Gesprächszeit – für gar nicht abgesagte Termine 100 %!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!!