Naturheilpraxis in Weiden – TOP!!

Ich freue mich besonders über die halbjährlich wiederkehrenden Auszeichnungen und die Übersendung des Siegels. Meine „Naturheilpraxis in Weiden“ hat eine der Top-Platzierungen auf jameda (Deutschlands größte Arztempfehlung – seit 10 Jahren) erreicht, da ich unter anderem besonders häufig von Patienten weiterempfohlen werde. Eine Bestätigung meines Engagements und Bestrebens, Patienten zu helfen.

Klicken Sie auf die nachfolgende Grafik, um sich einen Einblick zu jameda zu verschaffen:

* AUSBILDUNG *

Sie möchten Heilpraktiker werden?
Sie interessieren sich beruflich oder privat für die Naturheilkunde?
Die „Heilpraktikerschule in Weiden“ bietet Ihnen in verschiedenen Kursmodellen die Möglichkeit, Ihren Berufswunsch zu erfüllen, sich weiterzubilden oder Ihr Hobby zu vertiefen.
Egal, ob medizinisch vorgebildet, vollkommen neu auf dem Gebiet oder nur freizeitlich interessiert – Sie finden in meinem breiten Angebot an Kursmöglichkeiten sicherlich ein Modell, das zu Ihnen passt.  Anmelden und Einsteigen ist jederzeit möglich!! Bei mir können Sie nicht nur eine vollständige Ausbildung zum Heilpraktiker vor Ort oder per Fernkurs absolvieren, sondern auch eine Vielzahl an Unterrichtsmaterialien, individuelle Begleitung durch den Prüfungs-Dschungel und spezielle Beratungen für diverse Fortbildungen erhalten! Informieren Sie sich gerne bei mir! Ich helfe Ihnen weiter!(siehe auch unter Rubrik „Heilpraktikerschule“ + „Dozententätigkeit“)

* Honorar *

Die Preise für die Behandlungskosten spreche ich selbstverständlich immer gerne mit Ihnen ab – sofern gewünscht. In der Regel erfolgt die Bezahlung nach jeder Behandlungssitzung/-reihe entweder per Rechnung oder in bar, die innerhalb von 7 Tagen bis längstens 4 Wochen – unabhängig von der Erstattung der Krankenkassen bzw. Versicherungen – beglichen werden muss. In Ausnahmefällen können auch gesonderte Zahlungsvereinbarungen getroffen werden.

Bitte beachten Sie, dass bei der Aufnahme eines neuen Patienten ein sogenanntes Anamnese-Gespräch geführt werden muss, welches sich je nach Grund und Umfang des Besuchs bis zu 1 Stunde belaufen kann und bereits berechnet wird!

Die Haupt-Grundlage für die Behandlungskosten ist „grob“ die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Diese ist im Internet frei für Jedermann einsehbar. Ab 10/2023 werden die Praxispreise leicht über den dort verankerten erstattungsfähigen Beträgen liegen!!
Leider umfasst die Gebührenordnung auch nicht alle Behandlungs-Methoden, die ich anbiete. Somit werden diese Therapien separat berechnet und sind unter Umständen nicht erstattungsfähig.

Patienten mit privaten Krankenversicherungen sowie Patienten mit Zusatzversicherungen:
Üblicherweise erstatten die privaten Kranken- bzw. Zusatz- Versicherungen die Kosten nach ihren jeweiligen Leistungstabellen. Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer Versicherung, ob sie alle Heilpraktiker-Kosten erstatten bzw. welche Leistungen in ihrem Katalog stehen und zu welchen Sätzen diese bezahlt werden!

Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung:
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob und welche Heilpraktiker-Leistungen und Heilmittelkosten sie erstatten! Es werden jährlich immer mehr Krankenkassen, die (zumindest anteilig) Heilpraktiker- und anderweitige damit in Zusammenhang stehende Kosten übernehmen! Sie erhalten selbstverständlich gerne aber auch Quittungen bzw. Rechnungen ohne Abrechnungsziffern oder Diagnose bzw. Behandlungsinterna. Beraten Sie sich gegebenenfalls mit Ihrem Steuerberater, inwieweit Sie die Behandlungskosten steuerlich geltend machen können!

!! ACHTUNG !!     

Ein vereinbarter Termin ist bereits ein abgeschlossener Vertrag und rechtsgültig!
Wir reservieren mit einer Terminvereinbarung exklusive Zeit für Sie!!
Wir möchten Sie daher bitten, dass Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, bis spätestens am Tag zuvor abzusagen!!
Für später abgesagte Termine berechnen wir 50 % der geplanten Behandlungen bzw. Gesprächszeit – für gar nicht abgesagte Termine 100 %!

Da die Zahlungsmoral leider immer schlechter wird und ich dadurch immer mehr unbeglichene Rechnungen habe, werden von JEDEM neuen Patienten nun Bar-Anzahlungen beim Ersttermin verlangt – z.B. 50,-€ pro 30 Minuten!!

Zudem bin ich leider gezwungen, meine Preise über das Niveau der meisten von Krankenkassen festgelegten Erstattungsgrenzen der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) anzuheben. Dieser Gebührenkatalog wurde seit 1985 (!!!) nicht mehr verändert und entspricht somit leider in keinster Weise mehr den Unterhaltsausgaben etc. der heutigen Zeit, geschweige denn dem inzwischen erneut angehobenen Mindest-Stundenlohn!!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!!